7.1 Sachschäden und Sachverluste. Der VERSICHERER entschädigt vorbehaltlich der in den Allgemeinen Bedingungen vorgesehenen Ausschlüsse bis zu einer Summe von 300,00 Euro pro Person für Sachverluste und –schäden, die am Gepäck aus einem der nachstehend genannten Gründe verursacht wurden während des Hin- oder Rücktransports in einem Transportmittel gleich welcher Art, das jedoch von derselben Organisation gemietet worden sein muss, über die das Hotel oder Appartement gebucht wurde:
- Raub (im Sinne von Diebstahl mit Drohung oder Gewaltanwendung gegen Personen oder Sachen).
- Unmittelbar durch Brand oder Raub verursachte Schäden.
- Vom Frachtführer verschuldete Schäden oder totale oder partielle Verluste.
Wertgegenstände sind bis zu 50% der Versicherungssumme des gesamten Gepäcks gedeckt. Als Wertgegenstände gelten Schmuck, Uhren, Edelmetallobjekte, Pelze, Gemälde, Kunstgegenstände, Gold-, Silber- und Edelmetallschmiedearbeiten, Unikate, Handys und deren Zubehör, Fotoapparate, Kameras und Foto- und Videozubehör, Radios, Ton- oder Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte und deren Zubehör, EDV-Material aller Art, ferngesteuerte Modelle und Zubehörteile, Jagdgewehre, Flinten und deren optisches Zubehör, Rollstühle und medizinische Apparate, etc. Schmuck und Pelze sind lediglich gegen Raub versichert und auch nur dann, wenn sie im Hoteltresor aufgewahrt werden oder der/die VERSICHERTE sie bei sich trägt. In Fahrzeugen zurückgelassene Gepäckstücke sind nur versichert, wenn sie im Kofferraum aufbewahrt sind und dieser abgeschlossen ist. Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn das Fahrzeug von 22 bis 6 Uhr in einem überwachten geschlossenen Parkhaus untergestellt wird; Frachtführern anvertraute Fahrzeuge sind von dieser Regelung ausgeschlossen. In Lieferwagen oder Vans zurückgelassene Gepäckstücke sind nicht gegen Raub versichert, da diese Fahrzeuge keinen Kofferraum mit unabhängigem Schloss besitzen. Im Kofferraum eines Fahrzeuges aufbewahrte Wertgegenstände sind nur dann versichert, wenn das Fahrzeug in einer Garage oder auf einem bewachten Parkplatz abgestellt wird. Die Anwendung der Proportionalregel im Versicherungsfall ist ausdrücklich ausgeschlossen; die Schadensregulierung erfolgt stets gemäß erstem Risiko.
AUSSCHLÜSSE
Von der Deckung ausgeschlossen sind:
- Arbeitswaren und –material, Geld, Banknoten, Reisetickets, Briefmarkensammlungen, Wertpapiere gleich welcher Art, Ausweispapiere und alle möglichen sonstigen gedruckten Dokumente, Kreditkarten, Datenträger in Band- oder Scheibenform, gefilmte oder auf magnetischen Datenträgern abgespeicherte Dokumente, Sammlungen und Material zu Berufszwecken, Prothesen, Brillen und Kontaktlinsen. Personal Computer gelten nicht als Arbeitsmaterial in diesem Sinne.
- Diebstahl, sofern er sich nicht im Inneren der Hotelzimmer oder Appartements ereignet, solange sie abgeschlossen sind. (Als Diebstahl gilt in diesem Sinne die durch Unachtsamkeit ermöglichte Entwendung ohne Drohung oder Gewalt gegen Personen oder Sachen.)
- Schäden infolge normaler oder natürlicher Abnutzung, natürlicher Mängel oder unzweckmäßiger oder unzureichender Verpackung; Schäden durch witterungsbedingte Abnutzung.
- Verluste wegen Abhandenkommens oder Vergessens des betreffenden Gegenstandes ohne Verschulden eines Frachtführers.
- Raub bei wildem Camping oder Caravaning; Wertgegenstände sind auch bei Camping auf überwachten Plätzen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Schäden, Verlust oder Raub an persönlichen Gegenständen, wenn diese unbeaufsichtigt an einem öffentlichen Ort oder in einem Raum gelassen wurden, der mehreren Personen zur Verfügung stand.
- Zerstörung durch Diebstahl oder Raub, bewaffneten Überfall, Brand oder Brandlöschung; nicht ausgeschlossen ist die Zerstörung infolge Unfalls des Transportmittels.
- Unmittelbar oder mittelbar durch Kriegshandlungen, zivile oder militärische Unruhen, Volksaufstände, Streiks, Erdbeben oder Radioaktivität verursachte Schäden.
- Schäden, die von dem/der VERSICHERTEN absichtlich herbeigeführt oder grob fahrlässig verursacht wurden; Schäden infolge des Austritts im Gepäck aufbewahrter Flüssigkeiten.
- Kraftfahrzeuge aller Art, ihre Teile und ihr Zubehör.