Ferienwohnungen mit Pool

Allgemeine Reservierungsbedingungen

General Home Services

1. Einleitung

Diese Reservierungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen und General Home Service S.L. und Luxury House Service S.L. Die Gesellschaft, von nun an benannt als g.h.s., c/ciudad Real Nº2, 03724 Moriara, Alicante, Spanien. Diese tritt als Vermittler im Namen und Auftrag des in diesem Vertrag genannten Objektes auf. Die Ferienobjekte, die vermietet werden, stehen unter Aufsicht verschiedener Anbieter o Eigentümern, die vor Ort für die Serviceleistungen wie Schlüsselübergabe, Reinigung, Wartung usw. verantwortlich sind. Bei allen in diesen Reservierungsbedingungen beschriebenen Punkten handelt es sich um verbindliche Vereinbarungen, die zwischen General Home Service s.l. und den Anbietern der Ferienobjekte abgeschlossen wurden.

2. Zahlungsbedingungen

Reservierungen können über das Internet, telefonisch, per Bettwäsche und Handtücher e-mail oder persönlich bei einer Vermittlungsagentur vorgenommen werden. Sobald die vereinbarte Anzahlung, innerhalb von 3 Wertagen nach Tätigung der Reservierung, in der Regel 40% des Mietpreises, bei der Vermittlungsagentur eingegangen ist, ist die Buchung definitiv. Der Restbetrag muss spätestens 28 Tage vor dem Anreisetag bei der Vermittlungsagentur eingegangen sein. Nicht rechtzeitige Zahlung kann zur Aufhebung des Mietvertrags durch die Vermittlungsagentur führen. In einem solchen Fall wird die bereits erfolgte Anzahlung nicht zurückerstattet. Bei kurzfristigen Reservierungen ab vier Wochen vor dem Mietzeitraum sind Mietpreis und etwaige Kaution sofort fällig. Bei Zahlungen per Kreditkarte, muss die Karte mit der die Zahlung durchgeführt wurde, bei Anreise vorgelegt werden. Die angegebenen Preise sind in Euro und gelten je Ferienobjekt und Woche. Diese Reservierungsbedingungen finden auf das zu buchende Ferienobjekt Anwendung. Wir behalten uns das Recht vor, die Reisesumme anzupassen, wenn Änderungen der zu zahlenden Gebühren, Geldkurse und Steuern dazu Anlass geben. Erhöhungen dieser Kosten werden dabei netto, also ohne Zuschlag, weiterberechnet. Druckfehler in Broschüre und Preisliste sind ebenfalls vorbehalten. Ausnahme andere Zahlungsmodilität "Early Booking Discount 5%"  40% bei Buchung, 40% 2 Monate nach Buchung, 20% 1 Monat vor Anreise

3. Annullierung

Der Mieter kann den Mietvertrag bis zu 90 Tage vor Mietbeginn schriftlich stornieren, die Stornogebühr beträgt 20% des Gesamtbetrages. Wenn der Mieter zwischen 90 und 60 Tagen storniert, beträgt die Stornogebühr 30 % des Gesamtbetrags. Wenn der Mieter zwischen 60 und 30 Tagen storniert, beträgt die Stornogebühr 50% des Gesamtbetrags. Wenn der Mieter zwischen 30 und 0 Tagen storniert, beträgt die Stornogebühr 100%. Gemäß der besonderen Widerrufsbelehrung von Corona Virus gilt das folgende Verfahren:     Im Falle von Mobilitätseinschränkungen durch die Regierung, die mit dem Covid 19 verbunden sind, sowohl des Inhabers der Reservierung als auch der Personen, die mit ihm zusammenleben oder Teil des Vertrages sind, werden 100 % des gezahlten Betrages zurückerstattet, oder der Kunde kann sich für einen GUTSCHEIN für den besagten Betrag entscheiden, der für einen Zeitraum von EINEM JAHR gilt, beginnend mit dem Datum des Beginns seines reservierten Aufenthalts.     Innerhalb des vorgenannten Zeitraums von einem Jahr kann der Kunde die Unterkunft und die Aufenthaltsdauer unter den im gewählten Zeitraum verfügbaren Unterkünften wählen.     Der Kunde muss die eventuelle Differenz zwischen dem auf dem GUTSCHEIN angegebenen Betrag und dem Preis der gewählten Buchung, der ihm von der Verwaltungsgesellschaft mitgeteilt wird, bezahlen.     Die Verwaltungsgesellschaft erstattet das Reservierungsgeld nicht zurück, auch wenn der Kunde den Gutschein nicht benutzt hat.     Es liegt in der Verantwortung des Kunden, der Verwaltungsgesellschaft eine gültige E-Mail-Adresse für den Empfang des Gutscheins mitzuteilen, und die Verwaltungsgesellschaft ist von jeglicher Haftung befreit, wenn der Kunde aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, den Gutschein nicht an die angegebene E-Mail-Adresse erhält.  

4. Versicherungen

Die Vermittlungsagentur kann Sie über die Möglichkeit des Abschlusses einer Reise- und/oder Annullierungsversicherung informieren.

5. Haftung

Der Mieter ist die im Reservierungsformular aufgeführte Person. Der Mieter, der das Ferienobjekt (auch) für andere Personen bucht, haftet gesamtschuldnerisch für alle Personen, die bei ihm im gemieteten Ferienobjekt verbleiben. Eine Reservierung gilt für die im Reservierungsformular angegebene Anzahl Personen. Es ist daher untersagt, das Ferienobjekt mit mehr als den in der Reservierung angegebenen Personen zu bewohnen. Ein Verstoß kann zur Auflösung des Mietvertrags und zum Verlust der Kaution führen. Will der Mieter mehr als die erlaubte Anzahl Personen im gemieteten Ferienobjekt verbleiben lassen, ist er verpflichtet, vorab ein entsprechendes schriftliches Gesuch bei der Vermittlungsagentur einzureichen. Der Anbieter hat das Recht, ein solches Gesuch abzuweisen oder hierfür einen Zuschlag zu fordern. Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienobjekt den allgemein geltenden Normen entsprechend zu bewohnen und es nach Gebrauch in sauberem Zustand zu hinterlassen. Der Anbieter haftet in keinem Fall für (wert)verlust und/oder Beschädigung von Eigentum des Mieters und seiner Mitbewohner, die durch Mängel am Ferienobjekt oder durch uneigentliche Nutzung des Ferienobjekts verursacht werden.

6. Kaution

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Anbieter in der Regel eine Kaution von € 500,- bis 3000,- Euro fordert, je nach Ausstattung des Ferienobjektes . Je nach Vermittlungsagentur und/oder Ferienobjekt ist diese Kaution zum Zeitpunkt der Reservierung oder am Tag der Ankunft zu zahlen. Spätestens 8 Tage nach Ablauf des Mietzeitraums wird die Kaution zurückerstattet. Bei Schaden und/oder Verlusten am Ferienobjekt und/oder bei grober Fahrlässigkeit des Mieters wird der gesamte Schaden von der Kaution abgezogen. Ist der erlittene Schaden und/oder der Verlust am Ferienobjekt oder der vom Eigentümer und/oder dem Anbieter erlittene Schaden höher als die bezahlte Kaution, ist der Mieter immer für den gesamten Schaden haftbar. Bruch, Verlust und/oder Schaden am Ferienobjekt sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

7. Aufenthaltsdauer, An- und Abreise

In der Regel gilt ein Mindestaufenthalt von 7 Tagen mit Ankunftstag Samstag. Der gebräuchliche An- und Abreisetag kann je nach Ort variieren. Außerhalb der Hochsaison ist es im Allgemeinen möglich, jeden beliebigen Tag der Woche als An- oder Abreisetag zu wählen. Für einen Mietzeitraum von 4 Tagen oder weniger wird in der Regel ein Zuschlag pro Tag berechnet. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Vermittlungsagentur. In den meisten Fällen werden Sie zwischen 16.00 und 18.00 Uhr am Urlaubsort erwartet. Falls die Anreise ausserhalb der Bürozeiten erfolgt, hat die Agentur das Recht, einen extra Betrag zu fordern, der bei Ankunft im Büro bezahlt werden muss. Am Abreisetag müssen Sie das Ferienobjekt vor 09.30 Uhr morgens verlassen. Falls die Abreise später al 9:30h erfolgt, hat die Agentur das Recht Schadenersatz zu fordern, wenn durch die Verspätung sich extra Kosten ergeben. Der Betrag kann von der Kaution einbehalten werden. Bei Abreise muss das Haus in einem ordentlichen Zustand übergeben werden. Die Möbel müssen an ihrem angestammten Platz stehen, das Geschirr muss gespült und aufgeräumt in den Schränken sein, der Hausmüll entorgt sein. Die Agentur hat das Recht eine Endkontrolle durchzuführen. Wenn die Agentur feststellt dass verschiedene Möbel sich nicht an ihrem Platz befinden, oder sich nicht in einem ordentlichen Zustand befinden, hat er das Recht einen bestimmten Betrag von der Kaution einzubehalten. Für den Fall, dass der Mieter oder eine Person, die sich in der Wohnung aufhält, die Gegenstand dieses Vertrags ist, aufgrund einer Krankheit oder eines anderen Umstands, der einen Umzug unmöglich oder nicht empfehlenswert macht, länger als der Vertragspartner in der Wohnung bleiben muss, trägt  der Mieter  die Kosten der vollen Zeit des Aufenthalts zum  saisonüblichen Preis.

8. Dokumentation

Ihre Vermittlungsagentur wird Ihnen vor oder bei der Buchung die erforderlichen allgemeinen Informationen über das gemietete Ferienobjekt und die Umgebung zukommen lassen.

9. Änderung oder Aufhebung

Die Vermittlungsagentur hat das Recht, in einem oder mehreren wesentlichen Punkten Änderungen der vereinbarten Leistung vorzunehmen oder bei gewichtigen Umständen die Leistung aufzuheben. Unter gewichtigen Umständen werden Umstände verstanden, durch die eine weitere Einhaltung des Vertrags von Seiten des Anbieters redlicherweise nicht verlangt werden kann. Bei höherer Gewalt, Krieg, Streiks oder Naturkatastrophen kann der Anbieter die Reservierung annullieren. Zur dauerhaften Gewährleistung der Qualität behält der Anbieter sich das Recht vor, das Ferienobjekt durch ein vergleichbares Ferienobjekt zu ersetzen.

10. Beanstandungen

Wenn Sie am Bestimmungsort einen Mangel oder eine Unvollkommenheit feststellen, wird von Ihnen erwartet, dass Sie die für die Serviceleistung verantwortliche Person (beispielsweise den Anbieter oder die Schlüsseladresse) oder die Agentur vor Ort darüber informieren innerhalb 48 Stunden. Auf diese Weise können weitere Unannehmlichkeiten vermieden werden. Bei schwerwiegenden Beanstandungen ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Auf diese Weise können wir uns schneller mit der Beanstandung befassen. Werden Ihre Beanstandungen vor Ort nicht zu Ihrer Zufriedenheit behandelt, muss Ihre Beanstandung schriftlich und begründet bei der Vermittlungsagentur eingereicht werden. Wenn Sie ohne Rücksprache mit der Vermittlungsagentur ein anderes Ferienobjekt beziehen oder das von Ihnen gemietete Ferienobjekt vorzeitig verlassen, verlieren Sie jegliches Recht auf Rückerstattung.

11. Reinigungskosten

Im Internet und in der Preisliste können Sie nachlesen, ob die Reinigungskosten beim betreffenden Ferienobjekt inbegriffen sind. Ist dies nicht der Fall, werden die betreffenden Kosten angegeben. Diese werden gemeinsam mit dem Mietpreis auf dem Reservierungsformular aufgeführt. In der Regel werden diese Kosten am Anreisetag bei der Schlüsselübergabe entrichtet.

12. Bettwäsche und Handtücher

In der Regel sind Bettwäsche und Handtücher nicht im Mietpreis enthalten. Um sicher zu gehen, können Sie die Besonderheiten jedes Ferienobjekts im Internet nachlesen. Es ist möglich, dass von Ihnen erwartet wird, dass Bettwäsche und Handtücher von Ihnen selbst wöchentlich gewechselt und bei der Rezeption der Schlüsseladresse gegen saubere Wäsche eingetauscht werden. Im Urlaub kann man eigentlich nie zu viele Handtücher bei sich haben, insbesondere mit einem eigenem Swimmingpool vor der Tür. Wir empfehlen daher, selbst auch Hand- und Badetücher mitzunehmen.

13. Sonderausstattung

In vielen Fällen ist es möglich, sofern direkt bei der Buchung angegeben, ein zusätzliches Bett, ein Kinderbett, einen Kinderstuhl, einen Laufstall usw. anzufordern gegen Aufpreis.

14. Haustiere

Die meisten Hauseigentümer erlauben keine Haustiere. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Anbieters und Angabe auf der Reservierungsbestätigung ist ein Haustier in der Villa oder dem dazugehörenden Gelände erlaubt. Sollte ein Haustier erlaubt sein, wird eine zusätzliche GEbühr erhoben, abhängig von der Dauer des Aufenthaltes.

15. Ausstattungskategorie

Auf unserer Website finden Sie auch Angaben zur Ausstattungskategorie. Diese Kategorie ist eine Bewertung der Qualität und des Wohnkomforts des betreffenden Ferienobjekts.
***** Hervorragende Ausstattung
**** Sehr gute Ausstattung
*** Zweckmäßige Ausstattung 
** Standardausstattung

16. Bauaktivitäten

Die in unserer Broschüre und auf unserer Website abgebildeten Villen sind Privatbesitz diverser Eigentümer und befinden sich in der Regel in großzügig angelegten Villenvierteln. Die Villen liegen also nicht in Ferienparks. Dadurch kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass unerwartete Bauaktivitäten in Ihrer Umgebung durchgeführt werden. Diese Aktivitäten werden von Hauseigentümern oder Bauunternehmern durchgeführt, die in keinerlei Beziehung zu uns stehen. Wir können somit auch keinen Einfluss auf diese Bauaktivitäten nehmen. Sowohl die Anbieter als auch unsere Organisation tragen aus diesem Grund keinerlei Verantwortung für Belästigung im Zusammenhang mit Bauaktivitäten, die nicht im Auftrag des Anbieters ausgeführt werden.

17. Satellitenfernsehen und Internet

Wird bei der Beschreibung angegeben, dass Satellitenfernsehen vorhanden ist, beinhaltet dies nicht automatisch, dass deutsche Programme empfangen werden können. Die oftmals ausländischen Eigentümer verfügen über Decoder, die nicht immer für den Empfang deutscher Programme geeignet sind.

18. Wasser und Strom

In südlichen Ländern kommt es öfter zu Störungen der Wasser- und Stromversorgung. Städtische und/oder regionale Instanzen können aus unterschiedlichen Gründen veranlassen, dass die Lieferung von Strom und Wasser vorübergehend unterbrochen oder limitiert wird. Weder Ihr Anbieter noch unsere Organisation können für etwaigen Schaden haftbar gemacht werden, der in diesem Zusammenhang entsteht.

19. Energieverbrauch

In bestimmten Jahreszeiten kann es vorkommen, dass bei Ferienobjekten mit Heizung und/oder Klimaanlage wöchentliche Zuschläge berechnet werden. Für genauere Informationen und Beträge können Sie die Website zu Rate ziehen (besonderheiten der Ferienobjekte) oder sich mit Ihrer Vermittlungsagentur in Verbindung setzen. Bei monatlicher Vermietung im Winter sind die Energiekosten  gemäss Verbrauch zu entrichten. Der erhobene oder im Preis inbegriffene Energieverbrauch bezieht sich auf einen vernünftigen Verbrauch. Es bleibt vorbehalten einen Nachzahlung oder Erhöhung einzufordern, sollte ein übertriebener Verbrauch festgestellt werden oder im Falle oder im Falle höherer Gewalt die Energiekosten aussergewöhnlich ansteigen.

20. Ruhestörung

Es ist verboten, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters Feste oder Veranstaltungen in der gemieteten Unterkunft abzuhalten.Unter Parteien und Veranstaltungen versteht man jede Art von Treffen, bei denen die Anzahl der anwesenden Personen das Doppelte der im Mietvertrag festgelegten Höchstzahl an Personen übersteigt.Es ist nicht erlaubt, Musik zu machen oder zu spielen oder Geräusche zu machen, die außerhalb der Grenzen des Mietobjektes zu hören sind. Im Falle einer Genehmigung für eine Party oder Veranstaltung darf Musik im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen gespielt werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Nachbarn, die von Lärm betroffen sein können, vor der bevorstehenden Veranstaltung oder Party zu informieren.

21. Überwintern (monatliche Vermietung im Winter) LT

Buchungen für Überwinterungen sind beim Eigentümer des betreffenden Ferienobjekts zu beantragen, um zu prüfen, ob der gewünschte Zeitraum frei ist. Buchungen für Überwinterungen gelten für den Zeitraum 1.Oktober eines jeden Jahres bis 31. Mai des folgenden Jahres. Minimaler Mietzeitraum 2 Monate, maximaler Mietzeitraum 8 Monate. das Ferienobjekt darf nur von dem im Mietvertrag genannten Personen bewohnt werden. Untervermietung an Dritte ist strikt untersagt und führt zur Auflösung des Mietvertrages, Schadenersatz vorbehalten.
a) Energiekosten sind gemäss Verbrauch zu entrichten und nicht im Mietpreis enthalten. Im Falle offenstehender Rechnungen  sind diese gesondert zu begleichen und werden nicht mit der Kaution verrechnet           
b) Garten und Pool: In Ferienhäusern mit Garten oder privatem Pool ist eine regelmäßige Wartung erforderlich. In der Regel ist dies 1 bis 2 mal pro Woche für Schwimmbäder und 1 mal pro Woche           für den Garten. Sie als Gast sind verpflichtet, den Wartungspersonal bei Bedarf vollen Zugang zu gewähren.          
c) Garten- und Poolinstallationen: Es ist den Gästen strengstens untersagt, die Pumpen- und Filteranlage des Schwimmbades und, falls vorhanden, die automatische Bewässerungsanlage des           Gartens zu betreiben.           

22. beide Parteien vereinbaren, dass bei Rechtsstreitigkeiten oder Reklamationen, die direkt oder indirekt aus diesem Vertrag entstehen können, durch einen Schiedsrichter aus der            Schiedsrichtervereinigung der Handelskammer von Alicante geklärt werden. Diese werden von der Verwaltung der Schiedsrichter empfohlen, wobei auf jeden Fall der Schiedsspruch von beiden            Seiten anerkannt wird.

23.Die Parteien ermächtigen sich gegenseitig, diesen Mietvertrag für Ferienobjekte per E-Mail auszutauschen, und durch Unterschrift verbindlich die Gültigkeit des elektronischen Dokumentes anerkennen. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass die E-Mails Teil der Mietbedingungen sind und als Ergänzung zu diesen zukünftigen elektronischen Dokumenten in Bezug auf diesen Vertrag gültig sind.

24. GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN ZUM SCHUTZ VON PERSÖNLICHEN DATEN

Verantwortlich: GENERAL HOME SERVICE, S.L. und LUXURY HOUSE SERVICE S.L. Zweck: Reservierungen verwalten. Legitimation: ausdrückliche Zustimmung bei der Unterzeichnung dieses Dokuments. Empfänger: Aufträge und / oder Übertragungen an Dritte Unternehmen und / oder Organisationen, wie in den zusätzlichen Informationen angegeben. Rechte: Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung sowie andere Rechte, die ordnungsgemäß in den zusätzlichen Informationen gesammelt wurden. + Informationen: Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link www.procoden.es/B03817244 

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